Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Ulrichs Terrassendesign
 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Ulrichs Terrassendesign (im Folgenden: „Auftragnehmer“) und dem Kunden (im Folgenden: „Auftraggeber“), soweit der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand(

1) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Leistungen im Bereich Terrassenbau und Gartengestaltung durch den Auftragnehmer. Die detaillierte Leistungsbeschreibung ergibt sich aus dem schriftlichen Bauauftrag.

(2) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Der Vertrag kommt durch den schriftlichen Bauauftrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zustande.

(2) Der Auftraggeber ist an seinen Auftrag 14 Tage ab Zugang des Auftrags beim Auftragnehmer gebunden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen.

§ 4 Materialbeschaffung

(1) Die Materialbeschaffung obliegt grundsätzlich dem Auftraggeber.

(2) Auf Wunsch des Auftraggebers kann der Auftragnehmer die Materialbeschaffung gegen eine gesonderte Vergütung übernehmen. Die Kosten für die Materialbeschaffung sind vom Auftraggeber in Vorleistung zu tragen.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die Preise für die Leistungen des Auftragnehmers ergeben sich aus dem schriftlichen Bauauftrag. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Der Auftraggeber leistet bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 30 % der Gesamtsumme.

(3) Nach Fertigstellung der im Bauauftrag definierten ersten 30 % der Leistungen, leistet der Auftraggeber eine Abschlagszahlung in Höhe von 40 % der Gesamtsumme.

(4) Die restlichen 30 % der Gesamtsumme werden nach vollständiger Fertigstellung und Abnahme der Leistungen fällig.(5) Zahlungen sind innerhalb von 3 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug auf das Konto des Auftragnehmers zu leisten.

(6) Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3 % der Gesamtsumme pro Tag zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

§ 6 Kündigung

(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zum Beginn der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer jederzeit kündigen.

(2) Kündigt der Auftraggeber den Vertrag nach Beginn der Leistungserbringung, so ist er verpflichtet, eine Entschädigung in Höhe von 20 % der Gesamtsumme an den Auftragnehmer zu zahlen.

(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 7 Gewährleistung

(1) Für Mängel der Leistungen des Auftragnehmers gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme der Leistungen.

§ 8 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
 

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